Getroffen hat es Wikimedia, gemeint ist auch Miss Jones…

Wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Dezember 2018 Kulturblogs das Leben schwer macht.

Hallo liebe Leser*innen. Eigentlich habe ich lange darüber nachgedacht womit ich euch zum Jahresabschluss beglücken darf. jetzt wurde ich allerdings beunglückt, und möchte deswegen mit euch diskutieren, oder euch dazu anregen Stellung zu beziehen. Zu diesem Zwecke, mache ich mit euch einen kleinen Rundgang durch die Museumsberichte, die ich hier über deutsche Museen geschrieben habe.

Was ist denn eigentlich Los?

Am 20. Dezember wurde ein Gerichtsbeschluss von den Reiss-Engelhorn-Museen erwirkt, welcher sich gegen Wikimedia richtet und das online-publizieren von Bildern von Kulturgütern in einem bestimmten Rahmen verbietet. Während sich also das Nationalmuseum in Rio de Janeiro über jedes Foto freut, dass ihnen von ihrem Haus geblieben sind, versucht eine deutsche Museumsgruppe möglichst zu verhindern, in irgend einer Weise online sichtbar zu sein. Das erschwert mir meine Arbeit auf diesem Blog, macht diese Arbeit zu Teilen unmöglich, denn gute Artikel sind ohne Bilder nur die Hälfte wert.

So könnten Bilder zukünftiger Miss Jones Artikel aussehen.

Da ich nicht weiß, wie ich nun damit umgehen soll, möchte ich euch einmal durch Museen führen, welche ich bereits besucht habe, und an diesen Beispielen argumentieren, warum es gut und sinnvoll ist, dass es Miss Jones gibt! Und warum das Urteil vom 20. Dezember ein gewaltiger Rückschritt für die deutsche Kulturlandschaft ist.

Angst bei der Arbeit – Das Landesmuseum in Halle

Beginnen wir in einem der vmtl. bekanntesten Museen Deutschlands. Dem Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle. Ein Museum, dass sehr eindrucksvoll ist, und sehr schön gestaltet. Dieses Museum brachte mich in eine paradoxe Situation. Einer der Gründe für die Bekanntheit des Museums, ist die Nebrascheibe. Als ich sie besuchte, waren deutlich sichtbar Schilder angebracht, die das Fotografieren verbieten. Und weil ich damals die rechtliche Situation nicht kannte, in Bezug auf das online-publizieren von Bildern von Artefakten, begnügte ich mich damit am Ende ein Buch zu fotografieren, welches die Nebrascheibe zeigt.

Das ist paradox, den im Grunde genommen, mache ich auf dieser Seite ja Werbung für Museen, kann das wichtigste Exponat aber nicht zeigen. In diesem Falle, aus Angst, weil dieses große Museum einen großen Einfluss hat. Meine Sorge ist, dass ich eine Klage von diesem Museum juristisch sowie wissenschaftlich nicht überleben würde. Nichts zuletzt, weil ich diesen Blog in meiner Freizeit betreibe, und ihn komplett alleine finanziere, und auch keinerlei Einkommen damit generiere, und mein weiteres Einkommen auch leider nicht so hoch ausfällt wie beispielsweise Harz IV. Ich würde eine solche Klage also schlichtweg und einfach nicht überleben. Das Museum in Halle braucht dabei meine Werbung vmtl. nicht, denn es ist um einiges bekannter als Miss-Jones.de. Dennoch ist es natürlich ein interessanter Teil der deutschen Kulturlandschaft, und es wäre ein Frevel nicht über dieses Museum zu berichten.

Eine Urne mit einem Deckel der aussieht wie eine Mütze. Die Urne hat eine Konische an einen Körper erinnenrde Form. Eine Nase ist stilistisch angedeutet, im Bauch der Urne ist eine Tür.

Gesichtsurne, eine Bestattungsform der Bronzezeit (Ausgestellt in Halle)

Ein Foto von der Nebrascheibe, wäre sicherlich toll gewesen. Das doppelte Paradoxon ist, dass ich dadurch jetzt nur noch leichter von dem Museum verklagt werden könnte, weil sich die aktuelle Gesetzeslage explizit auf 2-dimensionele Darstellungen bezieht. Und die Nebrascheibe ist 2-Dimensional. Ich entschied mich also über andere Objekte zu schreiben. Das ist in Halle auch nicht schwierig, denn es gibt viele tolle Ausstellungsobjekte. Z.B. die oben gezeigte Gesichtsurne, die ein Hybrid mit einer Hausurne zu sein scheint, denn sie hat eine Tür im Bauch. Ein sensationelles Fundstück für die Archäologie, und auch wunderschön anzusehen. Die Frage ist, wird mich das Landesmuseum in Halle jetzt verklagen, weil ich öffentlich sage “Hey schaut mal her, geht doch auch mal in das Museum, da gibst es tolle Funde, wie zu Beispiel diese Gesichtsurne”!?

Klein aber fein – Schwedenspeichermuseum in Stade

Nicht jedes Museum ist so unendlich berühmt, wie das Landesmuseum In Halle. Aber das macht die Museen nicht schlecht. Das Schwedenspeichermuseum in Stade, ist vermutlich nicht so vielen Menschen ein Begriff. Es ist klein, aber schön, und gerade für Familien mit Kindern ein wunderbares Ausflugsziel. Und wie finden Eltern heraus, dass es dieses Museum gibt?

Im Internet, und zwar auch und gerade auf Miss-Jones.de! Der Artikel über dieses Museum, dass nicht den größten Bekanntheitsgrad hat, hatte bis heute nur ungefähr 1.200 Leser*innen, aber ungewöhnlich viele Rückmeldungen. So etwas wie “Danke für den Tollen Tipp” oder, “Ich war mit meinen Kindern da, und es war echt super!”.

Trichterbecher aus der Jungsteinzeit. Zu sehen im Schwedenspeichermuseum in Stade.

Aber wie zeige ich, wie toll dieses Museum ist? Ganz klar, mit Bildern, und zwar mit Bildern, die die einzigartige Schönheit der Objekte zeigen. Zum Beispiel: Bilder von diesem Trichterbecher. Eine Keramik der Trichterbecherkultur, die zum norddeutschen Neolithikum gehört. Ich zeige also nicht nur wie faszinierend dieses Objekt ist, sondern sage dazu, worum es sich handelt. Ich erkläre warum, diese Objekte toll sind, und warum man in dieses Museum gehen sollte. Ich schaffe einen kulturellen Mehrwert. Die Frage ist, wird mich das Schwedenspeichermuseum nun für diese Schandtat verklagen?

Kritik muss sein – Das Hessische Landesmuseum in Kassel

Und ja ich übe auch Kritik. Zum Beispiel im Hessischen Landesmuseum in Kassel. Ein Museum, dass mich echt aufgeregt hat, weil es echt großes Potenzial, und tolle Funde hat. Gleichzeitig aber Familien mit Kindern mit der Art der Präsentation meines Erachtens nicht zurechtkommen. Die Objekte, die ich dort gesehen, und auch fotografiert habe, haben eine unglaublich Klasse. Es gibt viele ausgestellte Gegenstände, welche, wenn sie bekannter währen Museumsbesucher*innen anlocken könnten. Zum Beispiel diese wunderbare Ausstattung aus einem Frauengrab der Bronzezeit:

Schmuck aus einem Frauengrab der Bronzezeit in Hessen

Dieser Fund ist nicht nur schön sondern auch faszinierend. Radnadeln, die wir hier unten so gerade eben noch im Bild sehen, sind in der Bronzezeit zum Beispiel weit verbreitet, von der Nordseeküste bis nach Ungarn. Die Frage ist also, wie gut vernetzt war die Welt in der Bronzezeit? Fragen mit denen man museal viel machen könnte.Gerade mit so schönen Objekten. Es lohnt sich sich diese Ausstellung einmal genauer anzusehen, und sich für diesen Teil der Geschichte zu begeistern.

Ich möchte, dass viele Menschen das sehen.

Ich möchte, dass viele Menschen eine Begeisterung für kulturelle Werte entfalten, und Museen für sich entdecken.

Und deswegen übe ich Kritik an diesem Museum, weil es sein Potential, dass so offensichtlich da ist, nicht voll ausschöpft. Das hat mich geärgert. Ob sich das Museum in Kassel jetzt über mich ärgert, weil ich das sage, oder Bilder veröffentliche, wird sich darin zeigen ob ich dafür verklagt werde oder nicht.

Was soll die Kinderfreundlichkeit? – Kasseler Antikensammlung

Aber warum glaube ich eigentlich, dass Museen Kinderfreundlich sein müssen, ist die Frage sie sich vielleicht dem ein oder anderen stellt. Ganz einfach: Weil es die wichtigste Besuchergruppe ist. Viele Museen wie auch die Antikensammlung im Schloss Wilhelmshöhe bieten zwar Schulklassenführungen an, aber eine normale Kleinfamilie steht doof da. Nehmen wir mal an der Vater Andreas (36) ist Klempner, und geht mit seinem Sohn (6) und seiner Tocher (7) in die Kasseler Antikensammlung. Der Vater kennt sich nicht gut aus, will seinen Kindern aber Bildung vermitteln. Die Inhalte des Museums sind für Archäolog*innen wie mich leicht zu verstehen, aber für die Kinder und den Vater sind es Gegenstände in Glaskästen. Die kleine Familie wird nicht auf Augenhöhe abgeholt. Das heißt sie werden nicht wieder kommen wollen. Auf diese Art lässt sich die Antikensammlung die größte aller möglichen Besuchergruppierungen entgehen. Denn, wenn es den Kindern gefällt, dann wollen sie wieder kommen. Und wenn sie nach überstandener Pubertät selber Kinder haben, dann, werden sie mit diesen ebenfalls wieder kommen. Auf diese Art schafft man einen Platz für kulturelle Werte, und Bildung in der Gesellschaft.

Kleinfigürliche Kunst aus der Zeit zwischen 600 und 500 v. Chr. ein Lasttier.

Dabei steht das Museum voll mit außergewöhnlich interessanten Exponaten. Und auch Kleinigkeiten würden sich gut dazu eigenen die kindliche Welt anzusprechen. Nehmen wir diese wunderschöne Darstellung eines Lasttieres. Wozu hat diese Terrakotte gedient? War es vielleicht ein Spielzeug? Wie war die Welt der Kinder in der Antike? Kinder finden das interessant, und dieses kleine Tierchen im zweifel auch noch niedlich. Und nicht nur Kinder, auch Erwachsene mögen gut gezeigte, schöne, interessante, und mit Geschichte und Geschichten verbundene Ausstellungsobjekte. Die Antikensammlung im Schloss Wilhelmshöhe hat viel davon zu bieten. Das kann ich euch ohne Bilder aber nicht vermitteln. Darf ich das jetzt noch zeigen und sagen oder verklagt mich die Antikensammlung dann?

Ich brauche einen ungeschönten Blick – Das Wikingermuseum Haithabu

Man könnte jetzt meinen “Miss Jones, mach es dir nicht so schwer, frag doch vorher einfach um Erlaubnis”. Aber genau das ich das nicht tue macht den Reiz meiner Berichte aus. Ich möchte nicht, dass etwas für mich vorbereitet ist, ich brauche für eine gute Berichterstattung einen unverstellten Blick auf ein Museum. Einen Blick der dazu geeignet ist, dass ich echte Eindrücke gewinnen kann. Besonders gezeigt hat sich das in Haithabu. Ich beobachte nämlich nicht nur die Ausstellungstücke, sondern auch Besucher*innen. Dadurch viel mir auf, das diese ein Ausstellungselement überhaupt nicht verstanden. Das schreibe ich nicht um das Museum zu diskreditieren, sondern damit sie dieses Detail explizit ändern können.

Goldanhänger aus einem Frauengrab in Haithabu

Viel mehr zu meckern gab es aber in diesem Museum auch nicht. ganz im Gegenteil, dass Museum ist hochgradig interessant. Besonders wird es durch bestimmte Prestigefunde, wie diesen goldenen Kettenanhänger, aus einem Frauengrab. Dieser Anhänger ist unglaublich filigran gearbeitet, und zeigt den Reichtum der ehemaligen Siedlung an. Solche Fundstücke erzählen nicht nur Geschichten, solche Artefakte, sind die beste Werbung die ein Museum haben kann. Und diese Werbung gelangt zu den Menschen, mit Hilfe von Bildern von diesen Fundstücken. Bilder gemacht von begeisterten Menschen, die diese Bilder im Internet teilen. Das Argument, dass die Menschen nicht mehr ins Museum gehen, weil so viele Bilder von den Artefakten im Internet sind, ist dabei ein schlechter Witz. Es sind doch gerade die Ausstellungstücke, wie die Mona Lisa, die Nebrascheibe, Tut Anch Amun, die Menschen ins Museum locken. Und das nicht weil sie noch nie ein Bild davon gesehen haben, sondern weil es überall Bilder von diesen berühmten Funden gibt, und weil diese Objekte auch deswegen berühmt sind. Die Menschen wollen, diese Dinge einmal mit eigenen Augen sehen. Aber wer weiß vielleicht finden es das Wikingermuseum Haithabu ja doof, dass ich sage, “Geht in das Museum, da könnt ihr diesen außergewöhnlichen Kettenanhänger ansehen” und verklagt mich jetzt aufgrund dieses unfassbar kriminellen Verhaltens.

Wenn das Museum auch noch danke sagt – Zwei Millionen Jahre Migration

Es gibt auch Museen, die sich darüber freuen, wenn ich etwas schreibe. Zum Beispiel das AMH in Hamburg. Für meinen durchaus auch kritischen Bericht über die Ausstellung “Zwei Millionen Jahre Migration” bekam ich eine sehr nette Rückmeldung, und Vertreter*innen des Museums diskutieren mit mir, auf einer sehr netten Ebene. Dabei hat es exakt diese Ausstellung zu einer skurrilen Form von dreidimensionaler zweidimensionalität geschafft, für zukünftige Bildrechtsfragen, ist dieser Punkt tatsächlich relevant. Deswegen möchte ich kurz die juristische Frage eröffnen, ist das jetzt eine Dreidimensionale, oder sind das 6 zweidimensionale Darstellungen:

Bestandtteil der Ausstellung 2 Millionen Jahre Migration

Die Darstellung ist auf jeden Fall jüngeren Datums. Ich könnte also auf noch einer weiteren Ebene verklagt werden. Und das sowohl vom AHM als auch vom Neandertalmuseum in Mettman. Und muss ich das befürchten? Weil ich diese junge frische Idee gezeigt habe, welche zum entdecken einlädt, und damit ein Qualitätsmerkmal der Ausstellung ist. Weil ich sage “Geh zu der Ausstellung, sie ist interessant, und deine Kinder sind auch willkommen! Schau, es gibt Dinge, die sie anfassen können um mit ihnen zu spielen.” Ich mache das nicht, weil ich eine Werbekönigen werden möchte. Sondern weil es nur wenige Museen wie das AMH gibt, die Digital so gut aufgestellt sind, und so gute Arbeit in diesem Bereich machen. Die meisten Museen in Deutschland haben eine eher laue Onlinepräsenz. Und das ist schade, denn Museen sind Orte der Bildung.

Meine feste politische Auffassung ist, dass Bildung ein Weg zur Freiheit ist, weil Bildung dazu führt, dass man sich auf individueller Ebene emanzipieren kann, und sich eine wirklich fundierte eigene Auffassung bilden kann. Das ist nicht nur ein Grundrecht, das jedem zusteht, sondern auch ein kulturelles Verhalten, was in dieser Gesellschaft erhalten bleiben sollte. Das wird aber nicht klappen, wenn sich die Museen dagegen sperren in die moderne Gesellschaft zu passen. Und das Internet gehört zu unserer Gesellschaft dazu. Das geht aber nur wenn mich auch das AMH nicht verklagt.

Onlineaktionen – #DHMMeer

Einige Museen haben schon lange verstanden, dass wir das Internet brauchen. Das DHM hat im Sommer eine eigene Blogparade passend zu der aktuellen Ausstellung “Europa und das Meer” ins leben gerufen. Ich habe mich mit einem Artikel daran beteiligt. Solche Aktionen bringen Museen ins Gespräch, schaffen Anlass für Menschen, sich zu fragen, ob man da nicht vielleicht mal hingehen sollte, um sich das alles einmal anzusehen. Es bindet Onlinenutzer dabei aktiv mit ein. Und das wollen Menschen, sie wollen nicht einfach etwas Vorgesetz bekommen, sie wollen gehört und gesehen werden, und mit Kultur in Berührung kommen.

Bislang aber noch erlaubt: Bilder vom Meer

… Und im Zweifel erfahren sie von den tollsten Orten an denen sie mit Kultur in berührung kommen auf Miss-Jones.de …. Es sei denn, ich kann diesen Blog aufgeben, weil ich dafür kriminalisiert werde das ich mich online für Bildung und Kulturvermittlung einsetzte.

… Das ist ja schließlich ein NOGO im Land der Dichter und Denker ähhhh, Richter und Henker…

Die Reiss-Engel-Museen, die diesen Gerichtsbeschluss erwirkt haben, werden jetzt vermutlich sagen: “Halt Moment mal Stopp, wie in unserer Stellungnahme steht, ging es ging um aus Publikationen Abfotografierte Bilder”. Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes geht aber eindeutig hervor, dass es auch um im Museum angefertigte Bilder von Exponaten geht, die 2007 von der beklagten Person selber gemacht wurden. Auf dem Blog von Wikimedia selber, wird ebenfalls davon gesprochen. Außerdem wird gesagt, dass der*die Fotograf*in eines Objektes ein neues Werk erschaffen hat, und zwar da Blickwinkel und die Belichtung Ergebnis eines kreativen Prozesses sind. Dieses Argument wurde in dem neuen Urteil aber nicht mehr als wichtig angesehen.

Ich habe seit der 4ten Klasse geübt Objekte zu Fotografieren. Das sind 20 Jahre Erfahrung. Jedes Bild das ihr hier seht, mache ich mit viel Liebe, und oft dauert es, bis ich eine gute Perspektive für ein Objekt finde…

Das Tor der Burgrekonstrucktion des Freilichtmuseums Groß Raden. Auf der Wiese daneben steht eine Frau (Miss Jones), die sehr breitbeinig steht, und ein Foto von dem Burgtor macht.

… Wenn ihr wüsstet, was ich dabei manchmal für Verrenkungen mache…

Liest man die Stellungnahme der Museumsgruppe weiter, wird die Intention der Museen klarer, sie reden von einer Nutzungsgebühr von 250 € pro Bild, und tun so als ob das leistbar wäre. 250€, davon lebe ich einen ganzen Monat, für mich ist das verdammt viel Geld. Wenn ich einen anständigen Artikel schreiben will, dann würde ich erst einmal 2.000 € auf den Tisch legen müssen. Das sind für mich Summen außerhalb meiner Vorstellungskraft. Zwar sagt die Museumsgruppe, dass sie in Einzelfällen auf eine solche Gebühr auch ganz verzichten, aber ganz ehrlich, für diese Museen werde ich mit Sicherheit keinen einzigen Satz verfassen. Denn das was hier passiert, ist das eine Auswahl getroffen wird, welches journalistische Format dem Museum gefällt und welches nicht. Das ist ein direkter Einfluss auf das Endergebnis der Berichterstattung.

Zwei Gemüsezwiebelm die in einem Portemonnai liegen.

Oftmals hab ich nichts als Zwiebeln im Portemonnaie, und damit bin ich bei weitem nicht die einzige Archäologin. Schau dazu doch mal nach unter #unbezahlt.

Blogs werden im juristischen Sinne als bürgerliche Presseorgane gesehen werden. Ich erfülle also nicht nur meine Sorgfaltspflicht (wie zum Beispiel, dass angeben meiner Quellen, und die Nennung des Ortes, an dem sich die gezeigten Objekte befinden), sondern ich habe auch das Recht alles was unter Panoramafreiheit fällt zu Fotografieren. Der Innenraum einer Ausstellung gehört im allgemeinen nicht dazu. Die Ausnahme ist, wenn sich eine Beispielsweise gezeigte Skulptur dauerhaft an einem Ort befindet, und wenn ich es richtig verstanden habe, wenn die Nutzung des Fotos nicht kommerziell ist. Dieser Blog ist nicht kommerziell. Aber, irgendwelche Leute können sich die Bilder natürlich ab-kopieren und damit Geld verdienen, dass wäre dann der gleiche Vorwurf wie der gegenüber Wikimedia. Miss-Jones.de genügt tatsächlich gemeinnützigen Ansprüchen, da hier das Verständnis von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kunst, Kultur und Denkmalschutz gefördert werden soll. Einer dieser Zwecke würde für eine Gemeinnützigkeit schon ausreichen.

Das Gesetz gilt für alle gleich

Das Problem liegt auf der Hand. Gesetzliche Regeln gelten nicht nur für ein Museum, sondern für alle Museen. Das nennt sich Rechtsstaat, und ist Bestandteil der Gleichbehandlung. Das bedeutet, es zeichnet sich an dieser Stelle eine Entwicklung ab. Eine Entwicklung bei der das nutzen von Bildern aus Museen im Internet kriminalisiert wird, bzw. in Abhängigkeit der Monetären mittel der Autor*innen steht. Das bedeutet, dass sich die Autorinenschaft von Onlineblogs, die sich mit Kulturgütern auseinander setzten, zukünftig aus einer elitären Gruppe bestehen könnte. Die Gebühren, die für das Foto verlangt werden können von großen Firmen, oder Herstellern von Objekten, die mit diesem Bild geziert werden sollen, durchaus bezahlt werden. Diejenigen die dieses Gesetz wirklich trifft sind also kleine Blogger*innen, und NGO`s. Dagegen müssen wir eintreten, denn Kulturgüter sind für alle da, und sich Online mit ihnen zu beschäftigen ist kein verbrechen.

Den Reiss-Engelhorn-Museen geht es um zwei Dinge: Geld und Deutungshoheit
Das was sich das Museum an dieser Stelle eigentlich sichert ist die Deutungshoheit über die Objekte die gezeigt werden. Nun liegt die Deutungshoheit in den Kulturwissenschaften aber nicht bei einer exponierten Gruppe, sondern ein Deutungsrahmen ist subjektiv. Das Bedeutet, dass es Mehrfachdeutungen gibt, weil verschiedene Menschen verschieden Denken. Oder anders Ausgedrückt, fragst man drei Leute, bekommt man 5 Meinungen, die sich widersprechen.
Und das ist gut so!
Das macht den Wert von Kulturgütern doch überhaupt erst aus.
Das sie uns in einen Dialog bringen.
Das sie uns dazu bringen über Wertvorstellungen, menschliche Entwicklungen, Gesellschaftsformen, unsere Leben usw. zu reflektieren.
Diese Reflexion, und die Partizipation daran, steht in Artikel 27 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte  festgeschrieben. Im gleichen Artikel ist auch das Recht am geistigen Eigentum festgesetzt. Das Paradoxe an der Situation ist also, dass hier zwei Abschnitte des gleichen Artikels der Menschenrechtserklärung gegeneinander ausgespielt werden. Und das obwohl das Urheberrecht der Kulturgüter um die es geht, schon gar nicht mehr in Kraft ist. Die Frage ist also, wem das geistige Eigentum an einem archäologischen Fundstück gehört. Wer auch immer das betreffende Objekt hergestellt hat, dieser Mensch ist mit Sicherheit schon sehr lange nicht mehr unter uns. Um so wichtiger ist es, dass wir respektvoll mit den Werken dieser Menschen umgehen. Und das beinhaltet auch, dass nicht eine exponierte Gruppe die Deutungshoheit hat.
Die Konventionen von Faro, beinhalten von daher einen Absatz, welcher die Arbeit von freiwilligen Kulturgutschützer*innen, wie zum Beispiel ehrenamtlichen Archäolog*innen, aber auch NGO´s die sich mit Kulturgütern auseinandersetzen in besonderer Weise als schützenswert betrachten. Die Partizipation am Kulturerbe ist also auch auf EU-Ebene vorgesehen. Miss-Jones.de, aber auch Wikipedia sind NGO´s, die sich für das Kulturerbe einsetzen. Und zwar unter zuhilfenahme von Bildern. Ziel solcher Projekte ist es allerdings nicht diese Menschenrechte gegeneinander auszuspielen, sondern diese zu schützen. Es geht darum vergangene menschliche Kulturen durch Bilder von bekannt zu machen, und ein Bewusstsein für den Schutz von Kulturerbe in der Gesellschaft erzeugen.

 

Und leicht zerstörbare Kulturgüter, wie diese Überreste von Pfahlbauten aus dem Starnberger See brauchen unseren Schutz! Und das braucht Öffentlichkeit!

Kulturgüter der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist aber nicht nur ein Ziel von Onlineplattformen, nein, in erster Linie ist es tatsächlich eine Aufgabe der Museen. Diese Arbeit wird nun aber massiv eingeschränkt. Die Museumsgruppe, die für die neue Gesetzeslage gesorgt hat, sagt zwar, dass sie ihren Aufgaben, und zwar u.a. auch dem Vermitteln von Kulturgütern nachkommen möchte, hat sich dabei aber einen Bärendienst erwiesen. Denn  aufgrund solcher neu geschaffenen Gesetze, wird den Betreibern von Onlineformaten die Arbeit zum Thema Museen unnötig schwer gemacht. Die neuen Medien werden aber immer wichtiger. Sie sind der Raum, in dem sich Menschen darüber informieren, wie sie ihre Zeit gestalten möchten. Kommen Museen in diesen Medien nicht mehr vor, so führt das langfristig zu einer Verödung der Museen, die so zunehmend als Anachronismen wahrgenommen werden.
Wollen wir das wirklich?
Literatur:
Offizielle Stellungnahme der Reiss-Engels-Museen:
https://www.rem-mannheim.de/fileadmin/redakteure/Presse/Pressemeldungen-pdf/20170609-Stellungnahme_Urteil_Oberlandesgericht_Stuttgart.pdf
Offizielle Stellungnahme Wikimedia:
https://blog.wikimedia.de/2018/12/20/urteil-zu-gemeinfreier-kunst-kulturerbe-fuer-alle-aber-nicht-im-netz/
Presseerklärung des Bundesgerichtshofes:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=90674&pos=1&anz=195
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Konvention von Faro:
http://www.dnk.de/_uploads/media/184_2005_Europarat_Rahmenkonvention.pdf
Presserechtliche Bestimmungen:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/159-fotografieren-in-der-oeffentlichkeit-panoramafreiheit.html
Definition Gemeinnützigkeit:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gemeinnuetzige-zwecke-35982
Definition NGO:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/non-governmental-organization-ngo-39218
Das Urteil zum selber nachlesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=2c6ee48b0d998bfdce6bac2879b2b366&nr=92142&pos=7&anz=26&fbclid=IwAR12B6Blx7JNdw3-wr9Z0btmmv-UBZLWX0Oz66oCKbAlpDc5os7d1nVXQVQ

7 Gedanken zu „Getroffen hat es Wikimedia, gemeint ist auch Miss Jones…

  1. Guter Artikel, wichtige Punkte; und zwar nicht nur für Blogs wie Deinen, sondern generell für die Archäologie. Museen lassen sich Bildrechte an Objekten, die (angeblich) “allen gehören”, oft auch für wissenschaftliche Fachpublikationen abkaufen. Es sind das zwar nicht immer die von Dir als Beispiel genannten € 250 pro Bild, sondern (wenigstens oft) weniger als das, aber ich habe auch schon (gerade für prominente Objekte) deutlich höhere Forderungen gesehen. Aber selbst wenn die Rechte für ein einzelnes Bild auch nur € 50 sein sollten: wenn Du in einer Fachpublikation über bestimmte Objekte eventuell mehrere Hundert davon vergleichen willst, sollst und eventuell sogar (wenn Deine Studie für Leser nachvollziehbar bleiben soll) musst, dann leppern sich selbst recht kleine Beträge recht schnell zu bedeutenden Summen zusammen. Gut, erscheint das Buch halt ohne all diese Bilder, kann man sagen. Aber Archäologie ist nun einmal eine Wissenschaft, die stark visuell geprägt ist. Da sind solche Praktiken ein riesiges Problem.

    Museen begründen diese Praktiken gerne mit den Urheberrechten der Fotografen, aber verbieten Dir gleichzeitig das selbst Fotografieren. Vielen Dank. Bedenkt man dann noch, dass es oft keine externen Fotografen waren, die die hübschen Bilder gemacht haben, sondern angestellte des Hauses, die alle Verwertungsrechte dem Museum für ihre Gehalt abgetreten haben, muss man sich schon fragen, um wessen Urheberrechtsschutz es hier geht, oder ob es überhaupt darum geht. Andere rechtfertigen es damit, dass sie ja auch Geld einnehmen müssen, und das ist halt eine recht gute Einnahmenquelle, weil WissenschafterInnen (und auch WissenschaftsblogerInnen) lässt man das ja eh nach und verlangt nur Geld, wenn es um kommerzielle Nutzung geht. Aber dann eben auch nicht immer, manchmal muss man auch als “Kollege” zahlen, auch wenn es klar nicht für kommerzielle Zwecke ist.

    Langer Rede kurzer Sinn: in diesem Bereich läuft einiges recht schief und wissenschaftsschädlich ab. So gesehen, danke und gut, dass Du Dich öffentlich drüber aufregst.

  2. Es ist schon sehr schade,dass z.B Museen nicht sogar mit Ihnen Hand in Hand arbeiten.Ich finde Ihre Arbeit,die Sie ja nun in der Freizeit betreiben,sehr wichtig .Wir benötigen immer mehr ‚Geschmack‘ an der Geschichte unserer Welt und der Kultur.Es geraten alte wertvolle Hintergrundwissenschaften in Vergessenheit oder werden aus dem Blick verdrängt.Wichtig,weil sie unsere Basis sind.Es wäre nichts so wie es jetzt ist ,ohne das Agieren unserer Vorfahren.Lg und eine gute Zukunft.

  3. Eigentlich sollten die Museen dir 2000€ zahlen, dafür dass du so gute Werbung mit schönen Fotos für sie machst. Aber okay, wenn die nicht wirklich wirtschaftlichen Zwängen unterliegen, dann ticken die wohl anders. Eine traurige Welt, in der die Kulturerzeugnisse unserer Vorfahren in den Händen Weniger verstauben und nur einem begrenzten Besucherkreis zugänglich gemacht werden.

  4. Kleine Anmerkung: der Wikipedianer, um den es bei der Klage ging wurde in zwei verschiedenen Verfahren vom REM verklagt. Einmal ging es um die Nutzung der Scans, zum anderem um die selbst angefertigten Bilder. Und in beiden Fällen die vor verschiedenen Gerichten behandelt werden, argumentierte das REM mit jeweils gegenteiligen Annahmen. Also bei den Scans wurde argumentiert, die Bilder soll man selbst machen, bei den selbst gemachten Bildern, es gäbe schon Aufnahmen (die man allerdings erbitten und wohl auch bezahlen müsste).

    Fangen wir gar nicht rst davon an, daß das REM mittlerweile selbst aufgefordert hat, Bilder aus dem REM in sozialen Netzwerken zu posten. Ich würde das nicht machen – wer wird schon gerne verklagt?

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